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   LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2011 - L 11 KA 84/06   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2011 - L 11 KA 84/06 (https://dejure.org/2011,72747)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.05.2011 - L 11 KA 84/06 (https://dejure.org/2011,72747)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Mai 2011 - L 11 KA 84/06 (https://dejure.org/2011,72747)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 13/05 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2011 - L 11 KA 84/06
    Das BSG hat mit Urteil vom 31.05.2006 - B 6 KA 13/05 R - das Urteil des Senats vom 19.01.2005 aufgehoben und den Rechtsstreit zur weiteren Sachaufklärung und Entscheidung an das Landessozialgericht (LSG) zurückverwiesen.

    Das BSG hat den Rechtsstreit mit Urteil vom 31.05.2006 - B 6 KA 13/05 R - zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LSG Nordrhein-Westfalen zurückverwiesen.

    Die Klage ist nach den gemäß § 170 Abs. 5 SGG bindenden Vorgaben des BSG als Feststellungsklage gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG zulässig (BSG, Urteil vom 31.05.2006 - B 6 KA 13/05 R -).

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Berechtigung des Beklagten, Therapiehinweise zu Lasten von Arzneimittelherstellern als Bestandteil der AMR zu erlassen, bestehen nicht (BSG, Urteil vom 31.05.2006 - B 6 KA 13/05 R -).

    Das BSG führt in seinem Urteil vom 31.05.2006 (a.a.O.) weiter aus:.

    Mit dem Stand der Wissenschaft soll nach den Ausführungen des BSG (Urteil vom 13.12.2005 - B 1 KR 21/04 -, auf das der 6. Senat des BSG - wie oben ausgeführt - in seinem Urteil vom 31.05.2006 - B 6 KA 13/05 - verwiesen hat) "dasjenige erfasst werden, was sich im internationalen wissenschaftlichen Diskurs (zum Zeitpunkt des angefochtenen Therapiehinweises) ob seiner wissenschaftlichen Überzeugungskraft durchgesetzt" hat.

    Entsprechend dieses gesetzlichen Auftrages hat er allein die für die gesetzliche Krankenversicherung entstehenden Kosten - im Rahmen der Arzneimittelversorgung sind das die Kosten des Arzneimittels - und nicht die volkswirtschaftlichen Kosten eines Krankheitsfalls - zu berücksichtigen und, wie es auch in dem oben zitierten Revisonsurteils des BSG vom 31.05.2006 - B 6 KA 13/05 R - zum Ausdruck kommt, eine "Kosten-Nutzen-Abwägung des zu prüfenden Wirkstoffes in Relation zu anderen" vorzunehmen.

  • BSG, 01.03.2011 - B 1 KR 10/10 R

    Krankenversicherung - Festbetragsfestsetzung - Anfechtbarkeit durch Versicherte -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2011 - L 11 KA 84/06
    In der medizinisch-pharmakologischen Wissenschaft bestand und besteht Einigkeit darüber, dass die CAPRIE- Studie zum Zeitpunkt der Beschlussfassung am 16.02.2000 international die einzige evidenzbasierte Multicenterstudie an vaskulären Hochrisikopatienten (nach kürzlich überstandenem Myokardinfarkt, ischämischen Insult oder PAVK) war, dem Wirksamkeitsvergleich zwischen Clopidogrel und ASS diente und als randomisierte kontrollierte Studie mit einer für die sichere Beurteilung ausreichenden Zahl von Behandlungsfällen auf der Grundlage wissenschaftlich einwandfrei geführter Statisken (vgl. zu diesen Anforderungen BSG, Urteil vom 01.03.2011 - B 1 KR 10/10 R - m.w.N. im Zusammenhang mit § 35 SGB V) auch höchsten wissenschaftlichen Anforderungen entsprach.

    Insofern kann dahin gestellt bleiben, ob der Beklagte ggf. von den gemäß § 92 Abs. 3a SGB V u.a. anzuhörenden maßgeblichen Spitzenorganisationen der pharmazeutischen Unternehmer vorgetragenen (unveröffentlichten) Ergänzungen Rechnung tragen muss (davon scheint der 1. Senat des BSG in seinem Urteil vom 01.03.2011 - B 1 KR 10/10 R - auszugehen).

  • BSG, 13.12.2005 - B 1 KR 21/04 R

    Ermittlung von generellen Tatsachen durch Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit auf

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2011 - L 11 KA 84/06
    Wegen der Ermittlungen des "allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse" verweist das BSG (a.a.O.) auf das Urteil vom 13.12.2005 - B 1 KR 21/04 R -.

    Mit dem Stand der Wissenschaft soll nach den Ausführungen des BSG (Urteil vom 13.12.2005 - B 1 KR 21/04 -, auf das der 6. Senat des BSG - wie oben ausgeführt - in seinem Urteil vom 31.05.2006 - B 6 KA 13/05 - verwiesen hat) "dasjenige erfasst werden, was sich im internationalen wissenschaftlichen Diskurs (zum Zeitpunkt des angefochtenen Therapiehinweises) ob seiner wissenschaftlichen Überzeugungskraft durchgesetzt" hat.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2011 - L 11 KA 23/11
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2011 - L 11 KA 84/06
    Soweit sich die Feststellungklage auf den Therapiehinweis vom 16.02.2000 bezieht, ist das Verfahren unter dem bisherigen Aktenzeichen L 11 KA 84/06 und soweit sie sich auf den Therapiehinweis vom 15.06.2004 bezieht unter dem Aktenzeichen L 11 KA 23/11 fortgeführt worden.

    Nach Erledigung des Berufungsverfahrens und Abtrennung des unter dem Az. L 11 KA 23/11 fortgeführten Klageverfahrens gegen den Therapiehinweis vom 15.06.2004 entscheidet der Senat in diesem Verfahren allein noch über die Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Therapiehinweises des Beklagten vom 16.02.2000, der am 31.05.2000 als Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger (BAnz Nr. 102 vom 30.05.2000, S. 10094) in Kraft getreten ist und bis Inkrafttreten des ihn ersetzenden Therapiehinweises vom 15.06.2004 (BAnz Nr. 182 vom 25.09.2004, S. 21085) am 26.09.2004, also vom 31.05.2000 bis 25.09.2004, galt.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2010 - L 11 (10) KA 14/07

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2011 - L 11 KA 84/06
    §§ 10 Abs. 2, 31 Abs. 2 SGG begründen eine Sonderzuständigkeit für Streitigkeiten, die materiell dem Krankenversicherungsrecht zuzuordnen sind, aber die besonderen Beziehungen zwischen Krankenkassen und Vertragsärzten betreffen (Senat, Beschluss vom 09.02.2011 - L 11 KA 91/10 B ER -, Urteil vom 27.10.2010 - L 11 (10) KA 14/07 -, Beschluss vom 27.06.2006 - L 11 B 30/06 KA ER - vgl. auch LSG NRW, Beschluss vom 09.07.2004 - L 10 B 6/04 KA ER -).

    Hieraus folgt: Die funktionale Zuständigkeitszuordnung erfolgt allein nach Maßgabe der verfahrensrechtlichen Legaldefinition des § 10 Abs. 2 SGG, indessen kann zur Ausfüllung der darin benutzten (u.a. unbestimmten) Rechtsbegriffe auf materielles Recht zurückgegriffen werden (Senat, Urteil vom 27.10.2010 a.a.O.).

  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 R

    Krankenversicherung - Beweisanforderung für Funktionstauglichkeit,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2011 - L 11 KA 84/06
    Dieser Rechtsprechung ist der Grundsatz zu entnehmen, dass nicht jeder noch so geringe Nutzungsvorteil bei hohen Kostendifferenzen wirtschaftlich ist, dass aber bei deutlichen Nutzungsvorteilen auch durchaus höhere Kosten in Kauf genommen werden müssen (BSGE 93, 183 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 8, jeweils Rdn. 15).
  • BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 10/07 R

    Aufnahme von Geräten der nichtinvasiven Magnetfeldtherapie in das

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2011 - L 11 KA 84/06
    Sprachlich wird hierdurch zum Ausdruck gebracht, dass eine bloß mittelbare Betroffenheit nicht ausreicht (so auch BSG, Beschluss vom 12.08.2009 - B 3 KR 10/07 R -).
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94

    Rechtmäßigkeit der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2011 - L 11 KA 84/06
    Soweit nicht die Situation gegeben ist, dass nur eine einzige Therapie eine reale Chance zur Erzielung des Heilerfolgs ergibt (vgl. BSG, Urteil vom 20.03.1996 - 6 RKa 62/94 -), hat der Gesetzgeber die Entscheidung, welcher potenzielle Zusatznutzen welche Mehrkosten rechtfertigt, dem fachkundig und interessenpluralistisch zusammengesetzten GBA übertragen, dem im aufgezeigten Umfang ein - auch von den Gerichten zu respektierender - Gestaltungsspielraum zukommt.
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2011 - L 11 KA 84/06
    Soweit es die Kosten für das vorgehende Berufungs- und Revisionsverfahren anlangt, kommen die §§ 183, 193 SGG in der insoweit noch anwendbaren Fassung vor der Rechtsänderung zum 02.01.2002 zur Anwendung, da die ursprüngliche Anfechtungsklage - anders als die erst 2004 erhobene Klage - vor dem 02.01.2002 anhängig gemacht worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 -).
  • BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 20/00 R

    Untergesetzlicher Normgeber

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2011 - L 11 KA 84/06
    Dabei darf nicht übersehen werden, dass gerade im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung die Verfolgung der Aufgabe, durch normative Vorgaben die Funktionsfähigkeit dieses Sozialleistungssystems zu erhalten, ein sensibles, hochrangig einzustufendes Gemeinschaftsgut darstellt (vgl. BSG, Urteil vom 16.05.2001 - B 6 KA 20/00 R -).
  • BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 68/04 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - approbierter psychologischer

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2005 - L 11 KA 103/03

    Anfechtungsklage der Arzneimittelherstellerin gegen Therapiehinweis in

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - L 11 KA 91/10

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2004 - L 10 B 6/04

    Zulassung eines Facharztes für Allgemeinmedizin zum Modellvorhaben

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2006 - L 11 B 30/06

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2011 - L 11 KA 23/11
    Soweit sich die Feststellungklage auf den Therapiehinweis vom 16.02.2000 bezieht, ist das Verfahren unter dem bisherigen Aktenzeichen L 11 KA 84/06 und soweit sie sich auf den Therapiehinweis vom 15.06.2004 bezieht unter dem Aktenzeichen L 11 KA 23/11 fortgeführt worden.

    Nach Erledigung des Berufungsverfahrens und Trennung von dem unter dem Az. L 11 KA 84/06 geführten Klageverfahrens gegen den Therapiehinweis vom 16.02.2000 entscheidet der Senat in diesem Verfahren allein noch über die Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Therapiehinweises des Beklagten vom 15.06.2004 (BAnz Nr. 182 vom 25.09.2004, S. 21085), der am Tag nach seiner Veröffentlichung am 26.09.2004 in Kraft trat und bis zum Inkrafttreten des - ihn ablösenden - Beschlusses über den Erstattungsausschluss von Clopidogrel vom 21.02.2008 in der Fassung der Ersatzvornahme vom 18.07.2008 (BAnz Nr. 122 vom 29.07.2008 S. 2748) am 30.07.2008 wirksam war.

    Dies gilt nicht nur für die Zeit bis zum vorhergehenden Therapiehinweis vom 16.02.2000 (vgl. insofern Urteil des Senats im Parallelverfahren vom 11.05.2011 - L 11 KA 84/06 -), sondern auch für die nachfolgende Zeit bis zum Erlass des Therapiehinweises vom 15.06.2004.

    Zur weiteren Begründung wird insofern auf das Urteil des Senats im Parallelverfahren - L 11 KA 84/06 - Bezug genommen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2011 - L 11 KA 30/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    §§ 10 Abs. 2, 31 Abs. 2 SGG begründen eine Sonderzuständigkeit für Streitigkeiten, die materiell dem Krankenversicherungsrecht zuzuordnen sind, aber die besonderen Beziehungen zwischen Krankenkassen und Vertragsärzten betreffen (Senat, Beschlüsse vom 27.06.2006 - L 11 B 30/06 KA ER - und vom 09.02.2011 - L 11 KA 91/10 B ER -, Urteile vom 11.11.2009 - L 11 KA 101/06 -, vom 27.10.2010 - L 11 (10) KA 14/07 - und vom 11.05.2011 - L 11 KA 84/06 - und - L 11 KA 23/11 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2011 - L 11 KA 29/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    §§ 10 Abs. 2, 31 Abs. 2 SGG begründen eine Sonderzuständigkeit für Streitigkeiten, die materiell dem Krankenversicherungsrecht zuzuordnen sind, aber die besonderen Beziehungen zwischen Krankenkassen und Vertragsärzten betreffen (Senat, Beschlüsse vom 27.06.2006 - L 11 B 30/06 KA ER - und vom 09.02.2011 - L 11 KA 91/10 B ER -, Urteile vom 11.11.2009 - L 11 KA 101/06 -, vom 27.10.2010 - L 11 (10) KA 14/07 - und vom 11.05.2011 - L 11 KA 84/06 - und - L 11 KA 23/11 -).
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